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Die Directors-and-Officers-Versicherung,

eher unter der Kurzfassung D&O Versicherung bekannt, schützt das Führungspersonal des Unternehmens vor einer Managerhaftung. Von ihrem Charakter her ist die D&0 Versicherung eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Versichert werden Vermögensschäden, die durch das Handeln von Vorständen und Geschäftsführern, von der sogenannten obersten Führungsebene des Unternehmens fahrlässig verschuldet beziehungsweise verursacht werden. Die vorsätzliche Unternehmensschädigung ist über diese Geschäftsführerversicherung nicht gedeckt.

Die VW-Abgasaffäre

Ein so typisches wie plakatives Beispiel für Notwendigkeit einerseits und Sinnhaftigkeit andererseits einer D&0 Versicherung ist die „VW-Abgasaffäre“. Der VW-Konzern hat für seine Top- und Führungskräfte diese Versicherung abgeschlossen und auch den Versicherungsbeitrag bezahlt. Damit soll eine Managerhaftung ausgeschlossen werden.
Die VW AG haftet gegenüber den Geschädigten und prüft intern mögliche Regressansprüche. Bei Nachweis eines Vorsatzes haften die Mitarbeiter privat mit ihrem Einkommen und Vermögen, während bei Fahrlässigkeit, wie es genannt wird, die D&0 Versicherung greift. Ohne sie würde selbst bei einfacher Fahrlässigkeit das VW-Führungspersonal regresspflichtig sein.

Vor diesem Hintergrund ist eine D&O Versicherung im Interesse aller Beteiligten. Geschäftsführung sowie leitende Mitarbeiter sind abgesichert, sie brauchen als Manager nicht privat zu haften. Das Unternehmen selbst bekommt im Fall der Fälle den entstandenen Schaden in Höhe des Versicherungsschutzes ersetzt. In jedem Schadensfall außer bei Vorsatz ist der versicherte Mitarbeiter auf der sicheren Seite. Ein möglicher Dissens ergibt sich immer zwischen dem Versicherer und dem Unternehmen als Versicherungsnehmer.

Für eine Führungskraft ist es geradezu unerlässlich, dass die der Position angemessen hohe D&O Versicherung ein fester Vertragsbestandteil ist, deren Beiträge der Arbeitgeber bezahlt. Der versicherte Mitarbeiter sollte den Versicherungsvertrag, sprich die Managerhaftung aus seiner eigenen Sicht ebenso genau und kritisch prüfen, wie es der Arbeitgeber aus seiner Sicht tut. Das Besondere an dieser Versicherung ist die Situation, dass sie zwei Seiten gleichermaßen gerecht werden muss. Das ist nicht einfach. Je besser der Versicherungsschutz ist, umso teurer wird der Versicherungsbeitrag, den ausschließlich der Arbeitgeber trägt.

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Die Finanzberatung Martin Horoba ist ein Experte auf diesem Gebiet. Jeder Versicherungsabschluss ist mit seinen personen- sowie sachbezogenen Eigenarten und Besonderheiten ein Einzelfall. Bei der Finanzberatung Martin Horoba werden Sie, als Führungskraft in Ihrem jetzigen oder zukünftigen Unternehmen, zu diesem Thema ebenso ausführlich wie individuell und diskret beraten. Ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch kann gern an einem Ort Ihrer Wahl geführt werden.