Home News Betriebsrente wird lohnender durch Entlastung bei GKV

Betriebsrente wird lohnender durch Entlastung bei GKV

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Betriebsrente wird lohnender durch Entlastung bei GKV

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Seit dem 01.01.2020 gilt das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“.

Aus der Freigrenze (155,75 Euro) wird ein Freibetrag von 159,25 Euro pro Monat. Betriebsrenten, die darüber liegen werden nur für den Anteil beitragspflichtig, der den Freibetrag übersteigt.

Die aktuelle Gesetzesänderung und die damit verbundene Präsenz dieses Themas in den Medien schaffen einen guten Grund, die betriebliche Altersversorgung neu in den Vordergrund zu stellen. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen besteht auf jeden Fall dringender Handlungsbedarf.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt: „Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, soll nicht dafür bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar. Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag. Auch Bezieher höherer Betriebsrenten werden spürbar entlastet. Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge und machen sie attraktiver für die jüngeren Generationen.“
(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Damit wird die Betriebsrente innerhalb des Altersvorsorgethemas noch interessanter. Die Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist sich der Relevanz der Altersvorsorge bewusst aber ca. nur jeder Zweite hat eine bAV und nutzt die Vorteile.

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