Am 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Das Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu machen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren in der Motivation, Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden. Des Weiteren verbessert das Gesetz den Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Zum 01.01.2022 wurde die letzte Stufe des BRSG wirksam.
mehr lesenBetriebsrentenstärkungsgesetz
Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – nutzen Sie Ihre Chance jetzt!
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird die Altersversorgung der Beschäftigten gestärkt und für die Arbeitnehmer attraktiver. Der Gesetzgeber bietet mit dem neuen BRSG allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, um mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
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