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Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Betriebsrentenstärkungsgesetz

by Martin Horoba

Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – nutzen Sie Ihre Chance jetzt!

Mit dem Betriebsrentenstärkungs­gesetz (BRSG) wird die Altersversorgung der Beschäftigten gestärkt und für die Arbeitnehmer attraktiver. Der Gesetzgeber bietet mit dem neuen BRSG allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, um mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.

Was ist das Betriebsrentenstärkungs­gesetz?

Am 01.01.2018 trat das BRSG in Kraft. Das Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu machen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Des Weiteren verbessert das Gesetz den Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Zum 01.01.2022 wird die letzte Stufe des BRSG wirksam.

Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – nutzen Sie Ihre Chance jetzt!

Wichtig für Arbeitgeber: machen Sie alle Verträge BRSG-fit

  1. Arbeitgeber müssen für bestehende Verträge spätestens ab dem 01.01.2022 einen Pflichtzuschuss in Höhe von 15% der eingezahlten bAV-Beiträge zu jeder Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeitenden leisten. Der Zuschuss betrifft die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  2. Für neue Verträge gilt der Arbeitgeberzuschuss bereits seit 2018. Bei der Festlegung des Zuschusses kommt es darauf an, effizient und kostenorientiert unternehmerisch vorzugehen, die arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen (Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie die Höhe des Zuschusses motivierend mit 20% voll auszuschöpfen. Mit der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnisse und Etablierung einer pauschalen Förderung der Absicherungsthemen Ihrer Mitarbeiter und leitenden Angestellten erreichen Sie somit eine Win-Win-Situation.
  3. Alle Verträge der betrieblichen Altersversorgung müssen in diesem Jahr geprüft werden, damit bestehende Arbeitgeberzuschüsse auf § 1a Abs. 1a BetrAVG angerechnet und Mehrfachzuschüsse so vermieden werden.
  4. Erfüllen Sie Ihre Informationspflicht an die Mitarbeiter.

Ich biete Ihnen den Service für die korrekte Umsetzung des BRSG mit der Sichtung aller Verträge, sorge für die Erfüllung der gesetzlichen Regelungen und biete Ihnen Enthaftung für Ihre bAV. Auf die Umsetzung der Beitragserhöhung durch den Arbetigeberzuschuss sowie die Vermeidung von Mehrfachzuschüssen können Sie zählen. Wichtig ist es die bAV für Ihre Firma so motivierend zu konzipieren, dass dies Ihre Arbeitgebermarke spürbar stärkt.

Wichtig für Arbeitnehmer: nutzen Sie die attraktiven Rahmenbedingungen 2021

  1. Nutzen Sie jetzt die Chance für einen günstigen Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge!
  2. Seit Januar 2021 müssen die meisten Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Diese Ersparnis kann direkt in eine betriebliche Altersvorsorge reinvestiert werden.
  3. Sie können sich jetzt noch 0,9% garantierte Zinsen und 100 % Bruttobeitragsgarantie sichern. Spätestens ab dem 01.01.2022 betragen die garantieren Zinsen nur noch 0,25% und die Bruttobeitragsgarantie fällt weg. Das bedeutet, dass nicht mehr alle Beiträge garantiert ausgezahlt werden müssen, sondern diese Garantie wesentlich reduziert wird.
  4. Der steuerfreie Förderrahmen und die sozialversicherungsbefreiten Zahlungen wurden durch das BRSG deutlich ausgeweitet.
  5. Sichern Sie sich die staatliche Förderung und die Unterstützung Ihrer Firma beim Aufbau einer Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Wollen Sie jetzt eine attraktive bAV abschließen oder Ihre bestehende bAV überprüfen lassen? Ich biete Ihnen eine fachkundige Beratung als bAV Experte mit einer Auswahl aus über 100 Verträgen mit der passenden Lösung für Sie. So gelingt es Ihnen, die Versorgungslücke für das Alter zu schließen und den Lebensstandard später zu halten.

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